Mit Analysewerkzeugen wie Google Analytics kann man besser verstehen, wie eine Website genutzt wird und zum Beispiel folgende Fragen beantworten:
- Wie viele Besucher nutzen die Website pro Monat?
- Wie alt sind die Besucher und welches Geschlecht haben sie?
- Wie stoßen sie auf die Website?
- Welche Seiten sind die beliebtesten?
- Machen die Besucher auch das auf der Website, was das Ziel dieser Website ist? (Für den Newsletter anmelden, Produkte kaufen, etc.)
Datenschutzrechtliche Anforderungen an das Webtracking
Der Datenschutz setzt der Datensammelei aber Grenzen. Spätestens seit der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 ist klar, dass für eine rechtmäßige Datenerhebung für Tracking-Zwecke mindestens diese drei Anforderungen erfüllt sein müssen:
- Der Besucher wird auf die Datenerhebung hingewiesen.
- Die Identität des Besuchers wird verschleiert, zum Beispiel durch IP-Masking.
- Der Besucher muss die Möglichkeit haben, einem Tracking zu widersprechen.
Bei diesem dritten Punkt war lange umstritten, ob der Nutzer erst getrackt werden darf, wenn er aktiv der Datenerhebung zugestimmt hat (Opt-in) oder ob er getrackt wird, bis er der Datenerhebung (Opt-out) widerspricht.