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Analytics ohne Cookie-Hinweis: So wird Datenschutz zum Wettbewerbsvorteil

Eine erste Version dieses Artikels habe ich im Juni 2020 geschrieben. Seitdem hat sich viel getan, weswegen ich den Artikel überarbeitet habe. Kommentare können sich auf die erste Version beziehen.

Ende Mai 2020 hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs die Opt-in-Pflicht für viele Cookies auch für Deutschland bestätigt. Das BGH hat damit die Rechte der Nutzerinnen gestärkt und dem detaillierten Tracking im Online Marketing Grenzen gesetzt.

Spätestens seit diesem Urteil muss sich jede Website-Betreiberin die Frage stellen, ob detailliertes Tracking nicht mehr Schaden bringt als Nutzen stiftet. Ich behaupte, dass es für die allermeisten Websites auch aus ökonomischer Perspektive die klügere Entscheidung wäre, auf datenschutzfreundliche Analysetools zu setzen.

Die Argumentation folgt diesen Schritten:

  1. Die Nachteile von Cookie-Hinweisen in Wort und Bild
  2. Die Abwägung zwischen Nervfaktor und Datenqualität
  3. Es gibt Alternativen zum üblichen Web-Tracking
  4. Datenschutzfreundliche Konfiguration von kompletten Tracking-Suites
  5. Per Design datenschutzfreundliche Webanalyse-Tools
  6. Minimalistische Erfassung der Website-Nutzung per WordPress-Plugin
  7. Datenschutzfreundliche Analytics versus detailliertes Tracking
  8. Fazit
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Warum sich Google Analytics nicht datenschutzkonform einsetzen lässt

Beim Flanieren durchs Internet zeigen die überall aufpoppenden Cookie-Hinweise, dass Google Analytics auch in Deutschland große Verwendung findet.

Wahrscheinlich unterscheidet sich die deutsche Verbreitung dieses Tools kaum von der globalen: Google Analytics hat einen Marktanteil von 85%.

Google Analytics Nutzung nimmt in Deutschland ab.
Immerhin zeigt sich ein erster kleiner Knick in der Nutzung von Google Analytics in Deutschland (Screenshot von builtwith.com).

Dabei gibt es in Deutschland keine Möglichkeit, das Tracking-Tool von Google datenschutzkonform einzusetzen.

Diese Einschätzung habe ich nicht von einem radikalen Nerd abgeschrieben, sondern von der Datenschutzexpertin eines großen deutschen Konzerns, für den ich dieses Jahr gearbeitet habe. Dort wurde Google Analytics daraufhin von allen Websites entfernt.

Die Schritte (wie anonimizeIP, Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google, etc.), die gemeinhin in dem Bestreben unternommen werden, den Einsatz von Google Analytics mit deutschem Recht in Einklang zu bringen, reichen laut dieser Datenschutzexpertin nicht.

Ihre Argumentation ist aus meiner Sicht sehr schlüssig und basiert auf zwei Punkten: